Förderung

für Erwachsene & Businesskunden

BILDUNGSSCHECK

Sie haben die Möglichkeit sich einen Teil der Kosten, die Sie für Ihre persönliche Fort- und Weiterbildung ausgegeben haben, vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW zurück zu holen.

Folgende Kriterien müssen hierfür erfüllt sein:

  • Privatpersonen aus NRW oder Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in NRW
  • Anzahl der Beschäftigten darf maximal 250 Menschen umfassen
  • Die beantragende Person darf im laufenden und im vorangegangenen Jahr keine Weiterbildungsmaßnahme besucht haben

 

Der Bildungsscheck deckt bis zu 50% der für die berufliche Weiterbildung anfallenden Schulungs- und Prüfungskosten (max. 500 Euro je Teilnehmer) und kann für die Teilnahme an Seminaren und Weiterbildungen der AkademieDO eingelöst werden.

Die Unternehmen oder einzelnen Beschäftigten beantragen den Bildungsscheck bei einer der 175 Beratungsstellen in NRW und reichen diesen bei der AkademieDO als einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein. Betriebsinhaber können innerhalb von 5 Jahren nach Unternehmensgründung einen Bildungsscheck beantragen.

Mehr Informationen zum BILDUNGSSCHECK NRW finden Sie hier: www.bildungsscheck.nrw.de

 

Zahlt sich aus – die BILDUNGSPRÄMIE

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt die berufliche Weiterbildung durch finanzielle Anreize.

Die Vergabe von sogenannten „Bildungsprämien“ soll erwerbstätigen Weiterbildungsinteressierten bessere Bildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen.

Der Bund übernimmt 50% der Weiterbildungskosten, bis maximal 500 Euro.

Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Bildungsprämien-Gutscheine können bei CGN-Training eingelöst werden.

Mehr Informationen zur BILDUNGSPRÄMIE finden Sie hier: www.bildungspraemie.info,
oder unter der kostenfreien Rufnummer 0800 – 26 23 000 .